AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Umfang der Lieferung

1.    Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung massgebend.

2.    Änderungen der Ausführung  behalten wir uns vor, soweit nicht wesentliche bekannte Interessen des Auftraggebers hinsichtlich der bei der Auftragserteilung beabsichtigten Verwendung beeinträchtig werden.

3.    Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Seiten.

2.Lieferzeiten

1.   Die Einhaltung der Fristen für die Lieferung setzt voraus, dass der Auftraggeber die     
      Zahlungsbedingungen und etwaige Vorleistungspflichten erfüllt hat. 

2.   Die Frist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen,
      insbesondere Streik und Aussperrung oder sonstigen Betriebsstörungen, bei
      Mobilmachung, Krieg; Aufruhr, Ausschuss eines wichtigen Arbeitsstücks, Verzögerung in
      der Anlieferung wichtiger Rohstoffe und Teile und sonstigen, vom Unternehmer nicht
      vorhersehbaren Ereignissen, wenn diese Hindernisse die Nichteinhaltung der Frist zur
      Folge haben oder daran mitwirken.

3.Preis und Zahlung

1.    Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
2.    Die Preise gelten bei Lieferung ab Werk einschließlich Verpackung
3.    Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweilig geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.    Wenn  keine besonderen Zahlungsbedingungen angegeben sind, sind unsere Rechnungen wie folgt zu begleichen: Die Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug frei Zahlstelle Lengerich zu leisten und zwar 35 % bei Eingang unserer Auftragsbestätigung, 35 % bei Versandbereitschaft und 30 % 10Tage nach Lieferung.
5.    Bei Auslandsgeschäften sind die anfallenden Zollkosten und –gebühren, Versandkosten sowie Abwicklungs- und Bankgebühren vom Auftraggeber zu zahlen.

4.Eigentumsvorbehalt

1.    .Das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Auftrag 
                behalten wir uns vor.

2.    Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstige Gefährdungen des Eigentums durch Dritte hat der Auftraggeber dem Unternehmer unter Übersendung von Abschriften der betreffenden Unterlagen (z.B. Pfändungsprotokoll) umgehend anzuzeigen. Die Kosten einer etwaigen Intervention des Unternehmens gehen zu Lasten des Auftraggebers

3.    Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalt sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Unternehmer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetzt Anwendung findet.

5.Haftung und Mängel

Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet der Unternehmer wie folgt:

1.    Alle diejenigen Teile sind nach Wahl des Unternehmers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb von 6 Monaten insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden. Die Feststellung solcher Mängel muss dem Unternehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung schriftlich angezeigt werden.

2.    Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber dem Unternehmer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Unternehmer von der Mängelhaftung befreit.

3.    Das Recht des Auftraggebers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten.

4.    Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die infolge unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Reparatur oder Wartung durch den Auftraggeber oder Dritter oder infolge natürlicher Abnutzung entstanden sind.

5.    Wenn der Unternehmer die ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber Wandlung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.

6.     Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Unternehmer – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Im Übrigen trägt der Auftraggeber die Kosten.

7.    Weitere Ansprüche des Auftraggebers gegen den Unternehmer und dessen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.

6.Gerichtstsand, anwendbares Recht

1.    Allgemeiner Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Auftragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Unternehmers.
2.    Für die vertraglichen Beziehungen gilt das deutsche Recht.

7.Verbindlichkeit der Auftragsbedingungen

Die vertraglichen Regelungen dieses Auftrages bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit   
einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Änderungen der Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis kann nur schriftlich für nichtig erklärt werden.


Silberfuss GbR
Olaf Niemeyer, Klaus Wahrmann
Niederlengericher Damm 64

D-49525 Lengerich

Stand: Dezember 2011