AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Umfang der Lieferung
1. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung massgebend.
2. Änderungen der Ausführung behalten wir uns vor, soweit nicht wesentliche bekannte Interessen des Auftraggebers hinsichtlich der bei der Auftragserteilung beabsichtigten
Verwendung beeinträchtig werden.
3. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Seiten.
2.Lieferzeiten
1. Die Einhaltung der Fristen für die Lieferung setzt voraus, dass der Auftraggeber die
Zahlungsbedingungen und etwaige Vorleistungspflichten erfüllt hat.
2. Die Frist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen,
insbesondere Streik und Aussperrung oder sonstigen Betriebsstörungen, bei
Mobilmachung, Krieg; Aufruhr, Ausschuss eines wichtigen Arbeitsstücks, Verzögerung in
der Anlieferung wichtiger Rohstoffe und Teile und sonstigen, vom Unternehmer nicht
vorhersehbaren Ereignissen, wenn diese Hindernisse die Nichteinhaltung der Frist zur
Folge haben oder daran mitwirken.
3.Preis und Zahlung
1. Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
2. Die Preise gelten bei Lieferung ab Werk einschließlich Verpackung
3. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweilig geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Wenn keine besonderen Zahlungsbedingungen angegeben sind, sind unsere Rechnungen wie folgt zu begleichen: Die Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug frei
Zahlstelle Lengerich zu leisten und zwar 35 % bei Eingang unserer Auftragsbestätigung, 35 % bei Versandbereitschaft und 30 % 10Tage nach Lieferung.
5. Bei Auslandsgeschäften sind die anfallenden Zollkosten und –gebühren, Versandkosten sowie Abwicklungs- und Bankgebühren vom Auftraggeber zu zahlen.
4.Eigentumsvorbehalt
1. .Das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Auftrag
behalten wir uns vor.
2. Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstige Gefährdungen des Eigentums durch Dritte hat
der Auftraggeber dem Unternehmer unter Übersendung von Abschriften der betreffenden Unterlagen (z.B. Pfändungsprotokoll) umgehend anzuzeigen. Die Kosten einer etwaigen Intervention des Unternehmens
gehen zu Lasten des Auftraggebers
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe
verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalt sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Unternehmer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetzt
Anwendung findet.
5.Haftung und Mängel
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet der Unternehmer wie folgt:
1. Alle diejenigen Teile sind nach Wahl des Unternehmers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb von 6 Monaten insbesondere wegen
fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden. Die Feststellung solcher Mängel muss dem
Unternehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung schriftlich angezeigt werden.
2. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber dem Unternehmer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Unternehmer von der Mängelhaftung
befreit.
3. Das Recht des Auftraggebers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten.
4. Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die infolge unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Reparatur oder Wartung durch den Auftraggeber oder Dritter oder infolge natürlicher
Abnutzung entstanden sind.
5. Wenn der Unternehmer die ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber Wandlung des Vertrages oder Herabsetzung der
Vergütung verlangen.
6. Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Unternehmer – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die
Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Im Übrigen trägt der Auftraggeber die Kosten.
7. Weitere Ansprüche des Auftraggebers gegen den Unternehmer und dessen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am
Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
6.Gerichtstsand, anwendbares Recht
1. Allgemeiner Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Auftragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des
Unternehmers.
2. Für die vertraglichen Beziehungen gilt das deutsche Recht.
7.Verbindlichkeit der Auftragsbedingungen
Die vertraglichen Regelungen dieses Auftrages bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Änderungen der Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis kann nur schriftlich für nichtig erklärt
werden.
Silberfuss GbR
Olaf Niemeyer, Klaus Wahrmann
Niederlengericher Damm 64
D-49525 Lengerich
Stand: Dezember 2011